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   BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B   

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BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B (https://dejure.org/2009,49583)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B (https://dejure.org/2009,49583)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2009 - B 8 SO 27/09 B (https://dejure.org/2009,49583)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Trier - S 6 SO 4/07
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 2 SO 9/08
  • BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Über die aufgeworfenen Rechtsfragen hinaus müsste das Revisionsgericht aber - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - tatsächlich sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und 53; SozR 1500 § 160a Nr. 31).

    Insofern kann der Senat den Angaben der Klägerin aber schon nicht entnehmen, was genau Streitgegenstand des Verfahrens ist und bei welchem Schritt der Nachprüfung des angefochtenen Urteils die als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen notwendig zu entscheiden sind (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Weiter rügt die Klägerin eine Divergenz zu dem Urteil Bundessozialgerichts (BSG) "B 14 AS 6/08 R".

    7 Die Rüge der Klägerin zur Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 27.1.2009 (B 14 AS 6/08 R) entspricht schon deshalb nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil die Klägerin ein Nichtübereinstimmen abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in der bezeichneten Entscheidung andererseits überhaupt nicht dargestellt, sondern lediglich eine Entscheidung des BSG mit Aktenzeichen benannt und die Divergenz behauptet hat (vgl zu dem Erfordernis eines Gegenüberstellens abstrakter Rechtssätze nur Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160a RdNr 15b).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Der Beschwerdeführer muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung darlegen, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59 und 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Der Beschwerdeführer muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung darlegen, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59 und 65).
  • BSG, 15.12.1976 - 4 BJ 1/76

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Ginge man davon aus, dass die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage der Höhe des Regelsatzes durch das Urteil des Senats vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R) im Sinne der Klägerin mittlerweile geklärt ist und in diesem Punkt ihr Vortrag in eine Divergenzrüge umzudeuten wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25), gilt nichts anderes.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Ginge man davon aus, dass die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage der Höhe des Regelsatzes durch das Urteil des Senats vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R) im Sinne der Klägerin mittlerweile geklärt ist und in diesem Punkt ihr Vortrag in eine Divergenzrüge umzudeuten wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25), gilt nichts anderes.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine konkrete Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Dies hätte zum einen die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der divergierenden Rechtssätze für das LSG-Urteil und zum anderen für die im Revisionsverfahren zu treffende Entscheidung des BSG (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54) verlangt.
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B
    Über die aufgeworfenen Rechtsfragen hinaus müsste das Revisionsgericht aber - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - tatsächlich sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und 53; SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 22.12.2009 - B 7 AL 86/09 B
    Bei ihnen gehört zum schlüssigen Vortrag im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde zwingend die Darlegung des maßgeblichen Sachverhalts, weil ansonsten nicht die Entscheidungserheblichkeit für das Urteil des LSG einerseits und die Entscheidungserheblichkeit für die vom Senat zu treffende Entscheidung beurteilt werden kann (vgl zu diesen Voraussetzungen BSG, Beschlüsse vom 30.11.2009 - B 8 SO 27/09 B - und vom 30.11.2009 - B 8 SO 41/09 B).
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